Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden (im Folgenden: Kunden) und Martino Ullmann, Gebirgsjägerstraße 50, 83483 Bischofswiesen.

1.2. Diesen AGB entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden erkennt Martino Ullmann nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Martino Ullmann in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1. Martino Ullmann vertritt eine Agentur für Kommunikationsberatung, welche Kunden in allen Feldern des Online Media Marketing und der Online Media Kommunikation sowie Live Communication betreut. Martino Ullmann unterstützt Unternehmen umfassend bei der Definition, Planung und Erreichung von Zielen der (Marken-) Kommunikation im Online Media Marketing und im Event Marketing. Martino Ullmann bietet sowohl Beratung in den Bereichen Konzeption und Strategie als auch konkrete Leistungen zur Umsetzung von erarbeiteten Strategien und Konzeptionen an.

2.2. Der Kunde beauftragt Martino Ullmann mit einem oder mehreren Bestandteilen des Leistungsportfolios.

2.3. Dieser Vertrag regelt im Folgenden die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der Parteien.

 

3. Leistungen der Istogu & Ullmann GbR

3.1. Martino Ullmann stellt dem Kunden ein umfassendes Leistungsportfolio zur Verfügung, um Unternehmen umfassend bei der Definition, Planung und Erreichung von Zielen der (Marken-) Kommunikation im Online Marketing zu unterstützen. Die Leistungsbestandteile umfassen dabei unter anderem:

3.1.1. Strategieberatung und Strategieentwicklung:

3.1.1.1. Entwicklung von Social Media Einstiegsstrategien,

3.1.1.2. Analyse und Optimierung von bestehenden Online- und/oder Social Media Aktivitäten,

3.1.1.3. Entwicklung von unternehmensspezifischen Social Media-,  Influencer -, und/oder Event Marketing und sonstigen Kommunikationskonzepten,

3.1.1.4. Entwicklung komplexer Cross-Plattform-Strategien;

3.1.2. Gestalterische Umsetzung hinsichtlich Fein-Konzeption, Programmierung, technischer Implementierung und/oder Design:

3.1.2.1. von Microsites

3.1.2.2. von Social Media Auftritten

3.1.3. Konzeption und Durchführung von Influencer Marketing, dabei unter anderem:

3.1.3.1. Aufbau und Pflege von Influencer-Relations

3.1.3.2 Gemeinsame Kampagnen mit Influencern

3.1.4. Werbekampagnen-Planung und/oder -Umsetzung in Bezug auf Social Media -Ads

3.1.5. Social Media Monitoring & Analyse

3.1.6. Betreuung von einem oder mehrerer Social Media Accounts für den Kunden (Community-Management) in Form der:

3.1.6.1. administrativen Verwaltung der jeweiligen Social Media Plattform,

3.1.6.2. redaktionellen Betreuung, welche von der fortlaufenden Beratung bis hin zum umfassenden Community-Management erfolgen kann.

3.1.7. Live Communication in Form von:

3.1.7.1. Konzeption, Organisation, Durchführung und Evaluation von Events in Kooperation mit dem Kunden unter Namen Martino Ullmann.

3.1.7.2  Konzeption, Organisation, Durchführung und Evaluation von Events in Kooperation mit dem Kunden unter Namen des Kunden.

4. Konkreter Leistungsumfang, Zustandekommen des Vertrages, Dienste Dritter, zeitlicher Projektablauf

4.1. Martino Ullmann erstellt ein Angebot, in welchem zum einen die einzelnen Leistungsbestandteile, ihr jeweiliger konkreter Leistungsumfang und insbesondere der Vermerk, ob eine Abnahme hinsichtlich des Leistungsbestandteils zu erfolgen hat, aufgeführt werden. Zum anderen enthält das Angebot gegebenenfalls Lizenzbestimmungen für einzelne Leistungsbestandteile.

4.2. Der Vertrag zwischen Martino Ullmann und dem Kunden kommt durch die Annahme des von Martino Ullmann im Sinne von Ziffer 4.1 erstellten Angebots zustande. Die Annahme des Angebots sollte durch die Übermittlung des handschriftlich unterzeichneten Angebots persönlich, per Fax oder Email erfolgen, wenigstens ist jedoch eine Annahme des Angebotes in Textform mittels übereinstimmender Emails erforderlich.

4.3. Angebot und Annahme werden Bestandteil des Vertrages, sie werden im Folgenden als Auftrag bezeichnet.

4.4. Martino Ullmann darf sich zur Erbringung der angebotenen Leistungen Dritter bedienen, diese Dritten werden nicht Vertragspartner des Kunden. Martino Ullmann verpflichtet beauftragte Dritte auf Wunsch des Kunden zur Verschwiegenheit.

4.5. Der Zeitplan zur Umsetzung des Auftrags erfolgt nach Absprache der Vertragspartner und wird entsprechend als solcher protokollarisch dokumentiert (übereinstimmende Emails werden als ausreichend erachtet). Diese Zeitpläne werden Bestandteil dieses Vertrages. Der Zeitplan wird im Folgenden auch als Projektplan bezeichnet.

5. Leistungsänderungen im Projektverlauf

5.1. Der Kunde kann Änderungen und Ergänzungen der mittels des Auftrags konkret vereinbarten Leistungen unter den folgenden Voraussetzungen verlangen:

5.1.1. Der Kunde erklärt seinen Änderungswunsch gegenüber Martino Ullmann wenigstens in Textform.

5.1.2. Im Falle von vereinbarten Abnahmen ist eine Leistungsänderung nur bis zum Zeitpunkt der Abnahme möglich.

5.1.3. Martino Ullmannprüft den Änderungswunsch so schnell als möglich und unterbreitet dem Kunden ein Angebot, das Angaben zur (technischen) Umsetzbarkeit, den damit verbundenen Kosten sowie der damit verbundenen Zeitplanverschiebung enthält. Dieses Angebot muss ebenfalls wenigstens in Textform abgegeben werden.

5.1.4. Das Angebot von Martino Ullmann muss vom Kunden wenigstens in Textform (z.B. durch übereinstimmende Emails) angenommen werden. Diese übereinstimmenden Erklärungen in Textform zur Leistungsänderung werden jeweils Bestandteil dieses Vertrages.

5.2. Martino Ullmann wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der Kunde weist Martino Ullmann wenigstens in Textform an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt Martino Ullmann dies dem Kunden unverzüglich wenigstens per Textform mit.

6. Abnahmen

6.1. Wenn und soweit im Auftrag Abnahmen vereinbart sind, gelten hierfür die nachfolgenden Regelungen.

6.2. Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Leistung wie sie im Auftrag und/oder den Projektplänen und/oder sonstigen Leistungsbeschreibungen konkret beschrieben ist. Voraussetzung für die Abnahme ist, dass Martino Ullmann dem Kunden alle Arbeitsergebnisse vollständig zur Verfügung stellt und ihm die Abnahmebereitschaft anzeigt.

6.3. Der Kunde hat unverzüglich mit der Prüfung der Abnahmefähigkeit zu beginnen.

6.4. Erkennt der Kunde keine Abnahmefähigkeit und schlägt die Abnahme insoweit fehl, so wird wie folgt verfahren:

6.4.1. Der Kunde übergibt Martino Ullmann eine Auflistung und Beschreibung aller die Abnahme hindernden Mängel.

6.4.2. Martino Ullmann beseitigt die aufgezeigten Mängel und stellt binnen angemessener Frist eine mangelfreie und abnahmefähige Leistung bereit.

6.4.3. Der Kunde prüft sodann nur die protokollierten Mängel, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.

6.5. Der Kunde darf die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern. In diesem Fall steht die Abnahme jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Behebung dieser Mängel durch Martino Ullmann. Die unwesentlichen Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen.

6.6. Der Kunde hat die Abnahme unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch Martino Ullmann zu erklären.

7. Social Media Accounts, Social Media Plattformen

7.1. Wenn und soweit Martino Ullmann oder von ihr beauftragte Dritte Social Media Accounts für den Kunden einrichten und/oder nutzen, so geschieht diese Einrichtung und/oder Nutzung auf der jeweiligen Social Media Plattform namens und in Vollmacht des Kunden. Vertragspartner der jeweiligen Plattform ist der Kunde.

7.2. Der konkrete Umfang der administrativen, technischen und/oder redaktionellen Betreuung der Social Media Accounts wird durch den konkreten Auftrag bestimmt, insbesondere wird im Auftrag bestimmt, ob Martino Ullmann die Social Media Kommunikation für den Kunden innerhalb eines festgelegten Rahmens eigenständig oder aber nur entsprechend im Auftrag geregelter Rücksprachen durchführen kann.

7.3. Martino Ullmann ist verpflichtet, vom Kunden erhaltene Zugangsdaten für Social Media Accounts streng vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weitergeben.

7.4. Martino Ullmann ist weiter verpflichtet, die im Falle der Einrichtung eines Accounts erworbenen Zugangsdaten spätestens bei der Vertragsbeendigung herauszugeben und den Account damit dem Kunden vollständig zu übergeben. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Zugangsdaten zu den jeweiligen Social Media Accounts anzufordern.

7.5. Dem Kunden ist bewusst und er erkennt an, dass Martino Ullmann keinen Einfluss auf den Betrieb der von ihr gegebenenfalls empfohlenen, aber von Dritten betriebenen, Social Media Plattformen hat und dass die Istogu & Ullmann GbR in Folge dessen keine Verantwortung für die betrieblichen Abläufe dieser Social Media Plattformen übernehmen kann.

8. Rechteeinräumung

8.1. Wenn und soweit urheberrechtlich geschützte Werke wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen im Rahmen eines Auftrags erstellt werden, erhält der Kunde gegen Zahlung der im jeweiligen Auftrag bestimmten Lizenzgebühr ein Nutzungsrecht an den urheberrechtlich geschützten Werken, dessen konkrete Ausgestaltung im Rahmen des jeweiligen Auftrags vorgenommen wird. Das Nutzungsrecht kann sachlich, zeitlich und örtlich beschränkt sowie als einfaches, nicht ausschließliches oder ausschließliches Nutzungsrecht ausgestaltet sein.

8.2. Liefert der Kunde Martino Ullmann zur Umsetzung des Auftrags urheberrechtlich geschützte Inhalte wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen, garantiert der KundeMartino Ullmann über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen. Der Kunde überträgt der Martino Ullmann hinsichtlich der gelieferten Inhalte alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. Der Kunde steht dafür ein, diese Rechte auch Dritten gegenüber einräumen zu können. Vorstehendes gilt sinnentsprechend ebenfalls in Bezug auf die Einwilligung von abgebildeten Personen hinsichtlich deren Persönlichkeitsrechts.

8.3. Sollten innerhalb eines Auftrages Videos, Bilder oder Grafiken mit Bildnissen von Personen (tatsächliche Abbildungen oder erkennbare Computeranimationen) erstellt werden, so wird im Auftrag bestimmt, welche Partei für die Einholung der Einwilligung der jeweils abgebildeten Person verantwortlich zeichnet und die dafür ggf. anfallenden Lizenzgebühren trägt.

9. Mitwirkungspflichten

9.1. Der Kunde unterstützt die Martino Ullmann bei allen Tätigkeiten, soweit seine Mitwirkung für die Leistungserbringung erforderlich ist. Der Kunde übergibt Martino Ullmann jeweils rechtzeitig alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen, um die Martino Ullmann bittet oder die nach dem Auftrag und/oder Projektplan ohnehin zur Übergabe vorgesehen sind.

9.2. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach Ziffer 8.1 nicht rechtzeitig nach, so hat er alle damit verbundenen Konsequenzen, insbesondere eine mögliche Verzögerung hinsichtlich der Produktivsetzung des jeweiligen Leistungsbausteins zu vertreten.

10. Datenschutz

10.1. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden nur für die, diesen AGB und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Vertragsdurchführung erhoben, verarbeitet und genutzt. Mit dem Vertragsschluss erklärt sich der Kunde mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten in elektronischen Datenverarbeitungsanlagen einverstanden.

10.2. Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Martino Ullmann wird insbesondere personenbezogene Daten Dritter, die ihr der Kunde weiterleitet oder die er im Auftrag des Kunden erhebt, verarbeitet und nutzt, verarbeiten oder nutzen. Darüber hinaus obliegt es dem Kunden die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.

11. Vertraulichkeits- / Verschwiegenheitsvereinbarung

11.1. Martino Ullmann und der Kunde verpflichten sich, über alle im Rahmen des Auftrages gegenseitig bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, die ihnen anvertraut oder die ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt wurden, während der Dauer und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht an Dritte zu offenbaren oder unbefugt für eigene Geschäftszwecke zu verwerten. Die vertraulichen Informationen bei der Parteien sind ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung des von Martino Ullmann für den Kunden durchzuführenden Auftrags zu verwenden.

11.1.1. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind insbesondere alle während der Dauer des Auftrags in mündlicher, visueller oder schriftlicher Form oder über Datenträger ausgetauschte Informationen, dabei erzielte Erkenntnisse und Ergebnisse und Betriebsgeheimnisse. Als vertrauliche Informationen gelten auch Kenntnisse und Informationen über die Tätigkeit und Projekte der jeweils anderen Partei.

11.1.2. Nicht vertraulich (offenkundig) sind Informationen, die:

  • schon vor Beauftragung öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich bekannt wurden
  • aufgrund zwingender Vorschriften öffentlichen Stellen zugänglich zu machen sind
  • von dem jeweils überlassenden Vertragspartner schriftlich als nicht vertrauliche Information freigegeben wurden. Die Beweislast hinsichtlich der Offenkundigkeit von Informationen aus einem oder mehreren der vorgenannten Gründe trägt der Verwerter dieser Informationen. Sofern geheime Informationen rechtmäßig offenkundig werden, erlischt hinsichtlich dieser Informationen die Vertraulichkeit.

11.2. Alle Rechte einschließlich der Rechte am geistigen Eigentum der vertraulichen Informationen bleiben beim informierenden Vertragspartner. Dokumente und andere körperliche Träger der ausgetauschten Informationen sind nach Auftragsbeendigung samt all ihrer Vervielfältigungen unverzüglich und unaufgefordert an den Vertragspartner zurückzugeben. Elektronisch gespeicherte Daten sind zu löschen. Ausgenommen hiervon sind lediglich regelmäßig automatisch erzeugte elektronische Sicherungskopien. Jedoch dürfen auch diese nicht vom jeweils anderen verwertet werden. Auf schriftliches Verlangen sind auch während der Auftragsdurchführung vertrauliche Informationen samt ihrer Kopien zurückzugeben bzw. zu löschen.

11.3. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch die jeweils betroffene Partei selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus verpflichten sich beide Parteien, die zum Zwecke des Auftrages überlassenen Unterlagen – soweit diese aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht gelöscht werden können – sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

11.4. Martino Ullmann und der Kunde verpflichten sich, Informationen nur an solche Mitarbeiter oder Dritte zu überlassen, die ihrerseits der Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung unterliegen, die Verpflichtungen enthält, die der vorliegenden Vereinbarung entsprechen.

12. Vergütung

12.1. Die Höhe der Vergütung für die durch Martino Ullmann zu Vergütung erbringenden Leistungen sowie die Höhe der gegebenenfalls zu entrichtenden Lizenzgebühren wird durch den verbindlichen Auftrag gemäß Ziffer 4 sowie gegebenenfalls durch Vereinbarungen über die Leistungsänderung nach Ziffer 5 bestimmt.

12.2. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum.

12.3. Alle in Angeboten bzw. Aufträgen aufgeführten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer und angegebener Drittkosten.

13. Kündigung

13.1. Sofern die Kündigungsfrist nicht ausdrücklich vereinbart ist, noch in den dazugehörigen besonderen Bestimmungen in diesen AGB festgelegt ist, beträgt diese 30 Tage zum Vertragsende.

13.2. Die Kündigungsfrist von selbständig kündbaren Teilen/Optionen eines Vertrages entspricht der Kündigungsfrist des Hauptvertrags.

13.1.1. Jede Partei kann Verträge, welchen diese AGB zugrunde liegen, aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn eine oder mehrere Vereinbarungen durch die jeweils andere Vertragspartei nicht eingehalten wurden und nach einer schriftlichen Aufforderung zur Besserung, diese schuldhaft nicht innerhalb der gesetzten und angemessenen, andernfalls innerhalb einer angemessenen Frist, erfolgt ist.

13.1.2. Die außerordentliche Kündigung ist auch ohne vorherige Aufforderung zur Besserung möglich, wenn eine Fortsetzung des Vertrages dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien nicht zugemutet werden kann.

13.1.3. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

  • die Agentur einen ausdrücklich vereinbarten Fertigstellungtermin nicht einhält und eine vom Auftraggeber angesetzte, angemessene Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, es sei denn die Agentur hat die Verzögerung nicht zu vertreten;
  • eine der Vertragsparteien ihre Pflichten aus diesem Vertrag oder jeweiligem Auftrag in grober Weise verletzt;
  • über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird.

13.4. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

13.5. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist Martino Ullmann zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Die Agentur kann, vorbehaltlich vereinbarter oder gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, sämtliche Daten des Auftraggebers löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Auftraggebers.

13.6 Eine Zahlung der Teilvergütung erfolgt für die, bis  zum Zeitpunkt der außerordentlichen Kündigung, erbrachten Leistungen.

14. Gewährungsleistung

14.1. Martino Ullmann leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften, es sei denn die Gewährleistung ist durch die folgenden Klauseln gesondert beschränkt.

14.2. Aus der Gewährleistungspflicht resultierende Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Regelung in Ziffer 8 ist hiervon unberührt.

15. Haftung

15.1. Martino Ullmann haftet unbeschränkt für die durch sie selbst, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig:

15.1.1 vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,

15.1.2 bei arglistigem Verschweigen von Mängeln

15.1.3 bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für

15.1.4. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die aus einer Fahrlässigkeit oder einer Vorsätzlichkeit resultieren

15.2. Für sonstige Schäden haftet Martino Ullmann nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Die Schadensersatzpflicht ist dabei auf solche Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung Martino Ullmann ist ausgeschlossen. Martino Ullmann haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.

15.3 Bei der Buchung von Veranstaltungen tritt die Next Generation Marketing & Events nicht als Veranstalter auf. Martino Ullmann kümmert sich um die Konzeption, Durchführung und die Evaluation der Veranstaltung. Daher haftet Next Generation Marketing & Events nicht gegenüber Ansprüchen von Dritten.

16. Rechtskonformität

16.1. Ausdrücklich nicht Gegenstand der Beratung von Martino Ullmann  ist die umfassende rechtliche Beratung oder Prüfung von Projekten auf Rechtskonformität wie sie nur durch Rechtsanwälte vorgenommen werden kann und darf; dies gilt insbesondere in Bezug auf Anmeldeprozesse, Datenerhebungen sowie Datenschutz- und Nutzungsbedingungen bei Web und Social Media Kampagnen. Martino Ullmann empfiehlt ausdrücklich, sämtliche Projekte auf Rechtskonformität durch qualifizierte Rechtsberater prüfen zu lassen.

16.2. Martino Ullmann wird den Kunden auf für Martino Ullmann erkennbare rechtliche Risiken bezüglich des Inhalts und/oder Gestaltung geplanter Projekte hinweisen. Erachtet Martino Ullmann eine rechtliche Prüfung des Projekts durch einen qualifizierten Rechtsberater für erforderlich, so wird diese rechtliche Prüfung nach Abstimmung mit dem Kunden auf dessen Kosten durchgeführt. Besteht der Kunde entgegen dem Hinweis seitens der auf eine Durchführung des Projekts ohne rechtliche Beratung, so haftet Martino Ullmann nicht für hieraus resultierende Konsequenzen. In diesem Fall stellt der Kunde Martino Ullmann von Ansprüchen Dritter frei.

17. Kennzeichenschutz

17. Die Bezeichnung Martino Ullmann, das dazugehörige Logo sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Bezeichnungen sind Kennzeichen Martino Ullmann. Jede Nutzung dieser Kennzeichen durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Martino Ullmann.

18. Änderung der AGB

18.1. Martino Ullmann behält sich vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderung erfolgt nur beim Vorliegen von triftigen und sachlichen Gründen, insbesondere rechtlicher, technischer und betriebswirtschaftlicher Natur und nur, wenn sie dem Kunden nach Billigkeitsgesichtspunkten zuzumuten ist.

18.2. Im Fall von Änderungen, teilt die Martino Ullmann dem Kunden die geänderten AGB zumindest in Textform mit.

19. Schlussbestimmungen

19.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

19.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Regensburg. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Wohnsitz hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

19.3. Änderung oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, es sei denn in diesem Vertrag wird explizit auf die Textform für Änderungen oder Ergänzungen verwiesen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Klausel bedürfen der Schriftform.

19.4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein, berührt dieses die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Online Media Betreuung und des Live Communications Managements durch Martino Ullmann, Gebirgsjägerstraße 50, 83483 Bischofswiesen

Email: info@ng-marketing.de

Telefon

: +49 176 63414579

 

Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen

1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter der Gewinnspiele

1. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme am Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion auf der Facebook- und Instagram-Seite von Martino Ullmann genannt Next Generation Marketing & Events.

 

2. Veranstalter des Gewinnspiels ist Martino Ullmann, Gebirgsjägerstraße 50, 83483 Bischofswiesen.

3. Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.

4. Die Gewinnspiele auf der jeweiligen Plattform der Martino Ullmann genannt Next Generation Marketing & Events. finden in Verbindung zu dem Gewinnspiel der anderen Plattform statt.

5. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram oder Facebook, es wird weder von Instagram noch von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

2. Teilnahme

1. Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ausgeschlossen ist 
Martino Ullmann genannt Next Generation Marketing & Events. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.

 

2. Teilnahmeberechtigte können unter den Voraussetzungen, die sich aus dem geposteten Beitrag auf der Facebook –  und/oder Instagram-Seite Martino Ullmann genannt Next Generation Marketing & Events. ergeben, an dem Gewinnspiel teilnehmen.

3. Der Zeitraum der Teilnahmeberechtigung kann ebenfalls aus dem Beitrag von 2.2 entnommen werden.

3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung

1. Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlosen wir den Preis, der aus dem Beitrag aus 2.2 entnommen werden kann. Eine Änderung oder Barauszahlung des Preises ist ausgeschlossen.

2. Bei identischen Gewinnspielen, die parallel sowohl auf der Facebook- als auch auf der Instagram – Seite stattfinden, wird nur Preis aus 3.1 plattformübergreifend verlost.

3. Die Gewinner werden innerhalb eines Tages nach Teilnahmeschluss unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern per Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinner werden per Facebook- und Instagram-Kommentar-Funktion oder in einem gesonderten Posting benachrichtigt.

 

4. Geht von einem Gewinner innerhalb der angegebenen Frist keine Antwort bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.

5. Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.

 

6. Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden.

7. Sofern Umstände eintreten, die wir nicht zu vertreten haben, akzeptiert der jeweilige Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn. Solche nicht zu vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die bei den Sponsoren der Gewinne liegen.

8. Die Gewinne werden persönlich in der jeweiligen Veranstaltungsstätte der jeweiligen Veranstaltung am Veranstaltungsabend ab Beginn dieser Veranstaltung vergeben. Handelt es sich um Lebensmittel müssen diese vor Ort verzehrt werden. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners.

5. Haftung und Freistellung

1. Sofern der Teilnehmer Fotos hochlädt, garantiert der Teilnehmer, dass er keine Inhalte übersenden wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.

 

2. Der Teilnehmer stellt uns von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Fotos resultieren, die der Teilnehmer verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

3. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der Teilnehmer Facebook und Instagram von jeder Haftung frei.

6. Ausschluss

1. Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt uns, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte (z.B. Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.

 

2. Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

7. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen

Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Instagram und/oder Facebook) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.

8. Datenschutz

Wir sind verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer, sofern wir diese selbst verarbeiten. Wir werden die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden. Wir werden die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht.
Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung entsprechend, die unter https://ng-marketing.de/datenschutzerklaerung/  abrufbar ist.

9. Schlussbestimmungen
1. Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.
2. Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.